|
|||
|
04.11.2006 | 16:57 h |
Keine Anmerkungen | ||
|
|||
|
Redaktion: Karl Groß |
|||
|
Service |
|||
Sturz wegen Herbstlaub – leichtsinnige Biker haften mit |
|||
|
Übermäßiger Blätterfall ist von Wegen und Straßen zu beseitigen, heißt es in einem neueren Urteil, aber eine gestürzte Mountainbikerin haftet bei leichtsinnigem Verhalten auch selbst. |
|||
|
Fällt übermäßig viel Laub von den Bäumen und kann der Räumdienst den Tourenplan für die öffentlichen Straßen und Wege nicht einhalten, muss notfalls auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sichergestellt werden. Das betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 170/04). Eine Radfahrerin, die auf dem glitschigen Weg zu Schaden kommt, trifft laut dem Hammer Richterspruch jedoch ein erhebliches Mitverschulden. Die Frau war in der regennassen Blätterschicht mit dem Hinterrad ihres Mountainbikes ins Rutschen gekommen und hatte sich eine komplizierte Oberschenkelhalsfraktur zugezogen. Das Laub wurde normalerweise im Wochenrhythmus beseitigt – an der Unglücksstelle immer freitags. Doch diesmal hatte es der Kehrdienst wegen des starken Blätteranfalls nicht mehr bis dorthin geschafft und – weil keine Überstunden am Wochenende gemacht wurden – dies auch nicht bis zum Unfalltag am drauffolgenden Montag nachgeholt. Zweifellos ein Versäumnis der öffentlichen Hand, urteilte das Gericht. »Denn gerade eine mächtige Laubdecke vermodert beim Liegenlassen an der Unterschicht und wird extrem glitschig«, erklärt Rechtsanwalt Paul Vogel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). »Aber vor allem die Radfahrerin hätte nicht einfach in die Laubmassen hineinfahren dürfen«, betont der Rechtsanwalt. Sie wohnt direkt gegenüber der Unfallstelle und wusste, wann die Kehrmaschine zum letzten Mal da war. Grund genug für die Richter, die Kosten für den Schaden im Verhältnis 3:2 zu Ungunsten der leichtsinnigen Radfahrerin aufzuteilen. |
|||
|
(Quelle: Deutsche Anwaltshotline – Dr. Dietrich Pätzold (#: 12820)) |
|||
|
|||
| Keine Anmerkungen | |||
neueste
gelesen
VAUDE unter den Top 3 beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2011
(14.11.11)Der Outdoor-Ausrüster VAUDE ist am 4. November beim Deutschen Nachhaltigkeitstag in der Kategorie `Deutschlands nachhaltigste Zukunftsstrategien...
mehr lesen
Kein Radwegzwang
(08.04.11)Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes atmet die Fahrradgemeinde auf.
mehr lesen
ANTIDOPING- FORUM 2011
(28.02.11)Der RSC Wiesbaden veranstaltet in Kooperation mit der Landeshauptstadt Wiesbaden am 19.03.2011 die 6. Auflage des Antidoping- Forums Wiesbaden.
mehr lesen
Unschlagbare Schnäppchen beim Thömus Rampenverkauf
(27.10.10)Es ist wieder Rampenverkauf-Zeit in Oberried! 55.000 Produkte aus dem Schnee- und Radsport warten auf Abnehmer: viele Produktneuheiten, unschlagbare...
mehr lesen
Rückruf: Merida-Räder der Modellreihe »S-Presso«
(13.10.10)Der Fahrradhersteller Merida hat einen freiwilligen Rückruf seines Modells »S-Presso« gestartet. Betroffen sind alle Modelle der Herstellungsjahre...
mehr lesen
»Bierbike«-Urteil: Rollende Theke gehört nicht auf Straße
(08.10.10)Für die Nutzung eines so genannten »Party- oder Bierbikes« auf öffentlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
mehr lesen
Video: Trail-Träume in Zermatt
(15.05.12)In unserer nächsten bikesport- Ausgabe erscheint ein Revier-Bericht über die Hammer-Trails in Zermatt. Einen kleinen Appetizer haben wir jetzt schon...
mehr lesen

