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28.09.2006 | 14:13 h

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Redaktion:

Karl Groß

 
 
 

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Fahrradfahrer kollidiert mit Fußgänger - wer haftet?

Wer statt auf Schusters Rappen mit seinem Fahrrad auf einem kombinierten Rad- und Gehweg unterwegs ist, sollte einen besseren Überblick als das gemeine (Fuß-)Volk haben.

 

Denn die größere Verantwortung für die Verkehrssicherheit hat der Biker allemal, entschied das Landgericht Hannover (Az. 11 S 84/05). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war ein Radfahrer zu später Stunde gegen einen Fußgänger gefahren und dabei gestürzt. Trotz seiner vorschriftsmäßigen 6-Volt-Batterie-Leuchte habe er den Nachschwärmer in der Dunkelheit kaum ausmachen können, weil dieser einen tiefschwarzen Trainingsanzug trug. Und außerdem wäre er ja noch haarscharf an der Kollision vorbeigesteuert, wenn sich der Beklagte nicht just in diesem Augenblick hätte schnäuzen müssen – und dabei nach eigener Aussage eine unerwartete ruckartige Bewegung zur Seite machte.

»Trotzdem sahen die Berufungsrichter die Verantwortung voll beim Radfahrer«, sagt Rechtsanwalt Paul Vogel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Ihre Begründung: Ein Radler ist verpflichtet, immer auf Sicht zu fahren und auf die Fußgänger in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. »Auf einem kombinierten Rad- und Fußweg muss man als Radfahrer stets mit überraschenden Richtungsänderungen der Fußgänger rechnen«, erklärt der Rechtsanwalt. Auf ein solcherweise pflichtgemäßes Verhalten des Bikers habe andererseits der seine Nase putzende Fußgänger voll vertrauen dürfen.


Deutsche Anwaltshotline
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
www.anwaltshotline.de

(Quelle: Deutsche Anwaltshotline – Dr. Dietrich Pätzold (#: 12593))

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