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24.10.2006 | 11:08 h

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Redaktion:

Karl Groß

 
 
 

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Alkoholkontrolle verschwiegen - keine Versicherungsleistung

Reden ist Silber, Schweigen kommt teurer: Ist jemand in einen Unfall verwickelt, verheimlicht aber seiner Versicherung, dass er dabei alkoholisiert war, verliert er alle Versicherungsansprüche.

 

Das hat das Saarländische Oberlandesgerichts (Az. 5 U 6/06-1) entschieden. Denn eine Versicherung ist auf die wahrheitsgemäße Angabe ihres Klienten angewiesen, weil sie nicht sicher sein kann, dass die Alkoholisierung ihr anderweitig zur Kenntnis gebracht wird, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).

Ein Mann wurde beim Überqueren der Straße von einem Pkw erfasst und erheblich verletzt. Im Blut des Autofahrers fanden sich über 1,8 Promille. Aber auch der Fußgänger hatte – so seine Aussage später vor Gericht – vier bis fünf Flaschen Bier getrunken. Was er allerdings in seiner Unfallanzeige verschwieg, wo er die Frage nach dem Alkoholkonsum in den letzten 12 Sunden mit »Nein« ankreuzte. Die Versicherung bezahlte daraufhin 11.800 Euro für seinen Krankenhausaufenthalt.

Erst bei der Durchsicht der amtlichen Ermittlungsakte tauchte die verschwiegene Blutalkoholkontrolle mit einem Messwert von 2,79 Promille auf. »Grund genug für die Versicherung, auf der Stelle ihr Geld zurückzufordern«, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Denn nach den üblichen Versicherungsbedingungen ist ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende Obliegenheit verletzt wird.

»Die Schadensanzeige stammt von dem Mann selbst, und mit seiner Unterschrift hat er sich die Angaben zu eigen gemacht«, betont die Rechtsanwältin. Dass das umstrittene Kreuz dabei in Wirklichkeit von seiner Frau stammt, die nach eigener Aussage vor Gericht das gesamte Formular für ihren Mann ausgefüllt haben will, rettet die verfahrene Situation auch nicht mehr.

(Quelle: Deutsche Anwaltshotline – Dr. Dietrich Pätzold (#: 12747))

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